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Vermögenswirksame Leistungen: Dein Weg zu finanzieller Stabilität

Vermögenswirksame Leistungen: Dein Weg zu finanzieller Stabilität

Das Wichtigste in Kürze

Was versteht man unter vermögenswirksamen Leistungen und wie funktionieren sie?

Dabei unterstützt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung, indem er monatlich in einen Sparvertrag einzahlt.

Welche Höhe können vermögenswirksamen Leistungen annehmen?

Vermögenswirksame Leistungen können bis zu 40 Euro im Monat betragen. Weitere Infos zur Höhe erlangst Du hier.

Wann entsteht ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Außer Beamten, Soldaten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben prinzipiell alle Arbeitnehmer Anspruch auf die Leistungen. Mehr dazu hier.

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Form der finanziellen Unterstützung für Arbeitnehmer in Deutschland, um Vermögensbildung und langfristige Sparziele zu fördern. Sie dienen als zusätzliche Einnahmequelle, um Vermögen aufzubauen, beispielsweise für den Kauf einer Immobilie, die Altersvorsorge oder zur Finanzierung von Weiterbildungen. Wir erklären Dir, wie sie funktionieren, wie hoch sie ausfallen können und wann ein Anspruch darauf entsteht.

Wer erbringt die Leistungen – und wie?

Das Sparen für eine Immobilie kann betrieblich unterstützt werden – mit vermögenswirksamen Leistungen.

Vermögenswirksame Leistungen werden von Arbeitgebern erbracht und können auf verschiedene Weisen gewährt werden. Die gängigste Form ist die Arbeitnehmersparzulage, bei der der Arbeitgeber eine bestimmte Geldsumme monatlich in einen anerkannten Sparvertrag einzahlt.

Eine andere Möglichkeit ist die Direktzahlung der vermögenswirksamen Leistungen auf ein vom Arbeitnehmer benanntes Spar- oder Anlagekonto. Der Arbeitgeber zahlt den vereinbarten Betrag direkt auf das Konto des Arbeitnehmers ein.

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen kann unterschiedlich ausfallen. Es gibt gesetzliche Mindestbeträge, die vom Arbeitgeber erbracht werden müssen. Diese Mindestbeträge sind in § 2 Abs. 1 Vermögensbildungsgesetz (VermBG) geregelt.

Derzeit beträgt der gesetzliche Mindestbetrag 6 Euro pro Monat. Es ist jedoch möglich, höhere Beträge mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Die maximale Höhe der vermögenswirksamen Leistungen wird in § 3 Abs. 1 VermBG festgelegt und beträgt derzeit 40 Euro pro Monat.

Tipp: Der Arbeitnehmer kann zusätzlich freiwillige Eigenleistungen erbringen. Der Staat gewährt dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitnehmersparzulage in Form einer staatlichen Zulage.

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

Keyfactbox

Die vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen sind grundsätzlich steuerfrei, solange sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Für die Arbeitnehmersparzulage gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die in § 4a Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt sind. Überschreitet das zu versteuernde Einkommen diese Grenzen, besteht kein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage.

Ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsteht durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Anspruch kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem individuellen Arbeitsvertrag ergeben. Die genauen Voraussetzungen für den Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen können in den jeweiligen Regelungen festgelegt werden.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen gemäß § 1 VermBG. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Dazu gleich mehr.

Die Dauer der vermögenswirksamen Leistungen kann unterschiedlich sein. In vielen Fällen wird eine Laufzeit von sieben Jahren vereinbart. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen automatisch, es sei denn, es wird eine Verlängerung vereinbart.

Wer hat Anspruch darauf, wer nicht?

Beim Blick auf die Gehaltsabrechnung sehen viele Arbeitnehmer den Posten VL.

Die folgende Liste gibt einen Überblick über Personen, die vermögenswirksame Leistungen (VL) in Anspruch nehmen können:

  • Arbeitnehmer: Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen gemäß § 1 Vermögensbildungsgesetz (VermBG).
  • Auszubildende: Auch Auszubildende haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, sofern sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber haben.
  • Arbeitnehmer in Elternzeit: Auch während der Elternzeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, sofern ein Arbeitsverhältnis besteht.
  • Teilzeitbeschäftigte: Teilzeitbeschäftigte haben ebenfalls Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, sofern ein Arbeitsvertrag besteht und die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Minijobber: Auch Minijobber können vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen, sofern ein Arbeitsvertrag besteht und die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nicht besteht. Diese Ausnahmen umfassen:

  • Beamte und Soldaten: Beamte und Soldaten haben keinen gesetzlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, da sie bereits andere Formen der Vermögensbildung wie die Versorgungszusage oder die Besoldung haben.
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Bei einigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere bei bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern wie Richtern oder Professoren, können abweichende Regelungen gelten.

Nutzung der Ersparnis

Die Empfänger der vermögenswirksamen Leistungen haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie das Geld verwenden können. Es kann in bestimmte anerkannte Sparformen investiert werden, wie zum Beispiel in Bausparverträge, Aktienfonds, Investmentfonds oder in den Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaft. Welche Sparformen anerkannt sind, regelt das Vermögensbildungsgesetz.

Wichtig zu beachten ist, dass die vermögenswirksamen Leistungen zweckgebunden sind. Das bedeutet, dass das angesparte Vermögen erst nach Ablauf einer bestimmten Sperrfrist verfügbar ist. Die Sperrfrist beträgt meist sieben Jahre.

Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn das angesparte Vermögen für den Kauf einer selbstgenutzten Immobilie verwendet wird oder wenn der Arbeitnehmer das 29. Lebensjahr vollendet hat.

Achtung: Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Sparvertrags oder einer anderweitigen Verwendung des angesparten Vermögens während der Sperrfrist können die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden.

Zusätzlich können Arbeitnehmer auch von der Wohnungsbauprämie profitieren. Dies ist eine staatliche Zulage, die in bestimmten Fällen gewährt wird, wenn das angesparte Vermögen für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Die genauen Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie sind in § 45 EStG festgelegt.

Höhe der vermögenswirksamen Leistungen

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag.

In einigen Branchen oder Unternehmen gibt es spezifische Regelungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und höhere VL-Beträge vorsehen können. Es ist daher ratsam, die entsprechenden Regelungen und Vereinbarungen zu prüfen, um die individuellen Möglichkeiten und Grenzen zu kennen.

Darüber hinaus haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, freiwillige Eigenleistungen zu erbringen, um die Höhe ihrer vermögenswirksamen Leistungen zu erhöhen. Diese zusätzlichen Beiträge können in der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber festgelegt werden und ermöglichen es den Arbeitnehmern, über den gesetzlichen Mindestbetrag hinaus zu sparen.

Die Eigenleistungen sind oft steuerlich begünstigt und können ebenfalls zur Anspruchsberechtigung für staatliche Zulagen wie die Arbeitnehmersparzulage führen. Es ist auch erwähnenswert, dass die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen nicht nur durch den Arbeitgeber festgelegt wird, sondern auch von staatlichen Zulagen beeinflusst sein kann.

Vermögenswirksame Leistungen zählen zu den betrieblichen Sozialleistungen.
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Zusätzliche Information: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf staatliche Zulagen wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie. Diese Zulagen können die individuelle Sparleistung erhöhen und somit die Höhe der gesamten VL-Beträge beeinflussen.

Insgesamt können vermögenswirksame Leistungen je nach individueller Vereinbarung und unter Berücksichtigung der Gesetze eine breite Spanne von 6 Euro bis 40 Euro pro Monat umfassen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Vorgaben zu prüfen, um die individuellen Möglichkeiten für VL zu erfahren und die besten Entscheidungen in Bezug auf Vermögensbildung und Sparziele zu treffen.

Vermögenswirksame Leistungen: Förderung Deiner Sparziele

Es ist wichtig, die aktuellen gesetzlichen Regelungen und individuellen Verträge zu beachten, um die genauen Bedingungen für Deine vermögenswirksamen Leistungen zu kennen. Sie sind ein wertvolles Instrument zur langfristigen finanziellen Absicherung und können Dir dabei helfen, Deine Ziele zu verwirklichen. Nutze diese Möglichkeit, um Vermögen aufzubauen und Deine Zukunft aktiv zu gestalten!

Quellen