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Alles über die Kündigung Deines Mietvertrages

Alles über die Kündigung Deines Mietvertrages

Das Wichtigste in Kürze

Wie schreibt man eine Kündigung des Mietvertrages?

Eine Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen und die Unterschrift des Mieters oder der Mieter enthalten. Außerdem muss die Kündigung die Anschrift der Wohnung, das Datum der Kündigung und den Termin des Auszugs angeben. Erfahre mehr…

Wann muss man kündigen bei einer Frist von 3 Monaten?

Die Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt für Mieter, die einen unbefristeten Mietvertrag haben und ohne Angabe von Gründen kündigen wollen. Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen, um zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam zu werden.

Wie genau ist die gesetzliche Kündigungsfrist bei Mietern?

Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Mietern beträgt in der Regel 3 Monate, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Diese Frist kann aber im Mietvertrag individuell verlängert oder verkürzt werden. Erfahre mehr…

Du möchtest Deinen Mietvertrag kündigen, weißt aber nicht genau, wie Du das machen sollst? Keine Sorge, wir helfen Dir dabei. In diesem Blogbeitrag erfährst Du alles, was Du über die Kündigung eines Mietvertrages wissen musst: Wie Du eine Kündigung schreibst, welche Fristen Du einhalten musst und welche Sonderfälle es gibt. So kannst Du Deine Kündigung rechtssicher und stressfrei erledigen. Lies weiter und erfahre mehr!

Rechtliche Grundlagen zum Thema Mietvertrag und Kündigung

Es ist immer von Vorteil, sich mit den rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Mietrecht auszukennen

Wenn Du Deine Wohnung kündigen oder Dich gegen eine Kündigung Deines Vermieters oder Deiner Vermieterin wehren willst, solltest Du Dich mit den rechtlichen Grundlagen zum Thema Mietvertrag und Kündigung vertraut machen. Denn nur wenn Du die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen kennst und einhältst, kannst Du Deine Rechte als Mieter oder Mieterin wahren.

Die wichtigsten Gesetze, die das Mietrecht in Deutschland regeln, sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG). Das BGB enthält die allgemeinen Vorschriften über Abschluss, Durchführung und Beendigung von Mietverträgen. Das MietRÄndG ergänzt das BGB um einige spezielle Regelungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter, z.B. die Mietpreisbremse, die Modernisierungsumlage oder die Kappungsgrenze.

Tipp: Wenn Dein Vermieter sich weigert, die Kündigung zu akzeptieren oder die Wohnung zurückzunehmen, kannst Du Dich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden, der Dich beraten und vertreten kann. 

Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist ein wichtiger Teil des Mietrechts, der in den §§ 535 ff. BGB geregelt ist. Diese Paragraphen regeln, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Fristen ein Mietverhältnis ordentlich (fristgerecht) oder außerordentlich (fristlos) gekündigt werden kann. Für Mieter:innen und Vermieter:innen gelten dabei unterschiedliche Bedingungen.

Mieter können einen unbefristeten Mietvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Diese Frist kann jedoch im Mietvertrag individuell verlängert oder verkürzt werden, solange sie nicht länger als ein Jahr oder kürzer als ein Monat ist.

Außerdem haben Mieter:innen unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel bei einer Mieterhöhung oder einer schweren Beeinträchtigung der Wohnqualität. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht, zum Beispiel bei Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbefall oder bei vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung durch die Mieter.

Vermieter können einen unbefristeten Mietvertrag nur kündigen, wenn sie einen gesetzlichen Kündigungsgrund haben. Das BGB nennt folgende Kündigungsgründe für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter: Eigenbedarf an der Wohnung, Unwirtschaftlichkeit der Vermietung oder Verletzung des Mietvertrages durch den Mieter.

Wusstest Du, dass…

…Du als Mieter oder Mieterin ein Sonderkündigungsrecht hast, wenn Dein Vermieter die Miete erhöht? Das heißt, dass du innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mieterhöhungserklärung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen kannst. Das gilt aber nur, wenn die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder auf eine Modernisierung zurückzuführen ist.

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses und beträgt zwischen drei und neun Monaten. Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn der Mietereine schwerwiegende Vertragsverletzung begangen hat, z.B. bei unerlaubter Untervermietung, schwerwiegender Störung des Hausfriedens, anhaltendem Zahlungsverzug oder Straftaten gegen den Vermieter.

Nicht jeder Mietvertrag ist an dieselben Bedingungen geknüpft

Die Kündigung eines Mietvertrages muss immer schriftlich erfolgen und die Unterschrift des Kündigenden enthalten. Außerdem muss die Kündigung die Adresse der Wohnung, das Datum der Kündigung und den Auszugstermin enthalten. Die Kündigung muss dem Empfänger spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen, um zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam zu werden. Es empfiehlt sich, die Kündigung aus Beweisgründen per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

So schreibst Du eine Kündigung des Mietvertrages

Wenn Du Deine Wohnung kündigen willst, musst Du einige Formalitäten beachten. Eine Kündigung des Mietvertrages muss immer schriftlich erfolgen und bestimmte Angaben enthalten. Außerdem musst Du die Kündigungsfrist einhalten, die in Deinem Mietvertrag oder im Gesetz festgelegt ist. Hier erfährst Du, wie Du eine Kündigung des Mietvertrages richtig schreibst und was Du dabei beachten musst.

Schritt 1: Die Kündigung formulieren

Eine Kündigung des Mietvertrages muss folgende Informationen enthalten:

  • Die Anschrift deines Vermieters
  • Die Anschrift deiner Wohnung mit Stockwerk
  • Das Datum der Kündigung
  • Der Termin des Auszugs
  • Die Aufforderung an deinen Vermieter, die Kündigung zu bestätigen (Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine Bestätigung durch die Vermieter.)
  • Der Hinweis zur Kontaktaufnahme, um einen Übergabetermin zu vereinbaren
  • Die Unterschrift aller Hauptmieter

Du musst keinen Grund für Deine Kündigung angeben, es sei denn, Du kündigst fristlos oder aus einem Sonderkündigungsgrund. In diesem Fall musst Du den Grund für Deine Kündigung nachvollziehbar darlegen und gegebenenfalls Beweise beifügen.

Für die Kündigung eines Mietvertrages gibt es bereits Vorlagen im Internet

Du kannst eine Kündigung des Mietvertrages selbst formulieren oder eine Vorlage aus dem Internet verwenden. Wichtig ist, dass Du alle notwendigen Angaben machst und Deine persönlichen Daten korrekt einträgst.

Hier ist eine mögliche Vorlage für eine Kündigung des Mietvertrages:

Absender: Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt

Empfänger: Vera Vermieterin Vermieterweg 2 67890 Vermietertal

Musterstadt, den 01.01.2023

Betreff: Kündigung des Mietvertrages für die Wohnung in der Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Sehr geehrte Frau Vermieterin,

hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag für die Wohnung in der Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, fristgerecht zum 31.03.2023.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und den Termin des Auszugs schriftlich.

Ich bitte Sie, mir einen Termin für die Wohnungsübergabe mitzuteilen. Ich werde die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben und alle Schlüssel zurückgeben.

Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

(Unterschrift)

So kündigst Du Deinen Mietvertrag richtig

Die Kündigung eines Mietvertrages ist ein wichtiger Schritt, der gut vorbereitet werden sollte. Dabei müssen sowohl Mieter als auch Vermieter die gesetzlichen Vorschriften und Fristen beachten, um eine rechtssichere Kündigung auszusprechen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und bestimmte Angaben enthalten.

Außerdem muss die Kündigung rechtzeitig zugestellt werden, um die Kündigungsfrist einzuhalten. Bei der Wohnungsübergabe sollte ein Übergabeprotokoll erstellt werden, um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Du Fragen oder Probleme bei der Kündigung Deines Mietvertrages hast, solltest Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden, der Dich beraten und vertreten kann.

Quellen: