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Wie Du die Schenkungssteuer legal umgehen oder reduzieren kannst

schenkungssteuer

Wie Du die Schenkungssteuer legal umgehen oder reduzieren kannst

Das Wichtigste in Kürze

Muss man jede Schenkung melden?

Die Geldschenkung muss immer beim Finanzamt gemeldet werden, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer in Deutschland?

Das hängt vom Wert der Schenkung und vom Verwandtschaftsgrad ab und kann daher zwischen 7 bis 50 % liegen. Lies hier alles über die Steuerklassen…

Ab wann muss man bei einer Schenkung Steuern bezahlen?

Wenn der Wert der Schenkung den Freibetrag innerhalb von zehn Jahren übersteigt, musst Du bei der Schenkung steuern bezahlen. Wie Du die Schenkungssteuer umgehen kannst…

Du hast von einem Verwandten oder Freund eine Schenkung erhalten oder möchtest selbst jemandem etwas schenken? Dann solltest Du Dich über die Schenkungssteuer informieren, die in Deutschland auf solche Zuwendungen anfällt. In diesem Blogartikel erfährst Du alles Wichtige zum Thema Schenkungssteuer: Wer muss sie zahlen, wie hoch ist sie und wie kannst Du sie vermeiden oder reduzieren?

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Höhe der Schenkungssteuer ist von mehreren Faktoren abhängig.

Bei der Schenkungssteuer handelt es sich um eine Abgabe, die beim Übertrag von Vermögenswerten ohne Gegenleistung innerhalb Deutschlands anfällt. Sie dazu da, den Vermögenstransfer zwischen Personen zu besteuern und ist in Anlehnung an das Erbschaftssteuerrecht festgelegt.

Die Schenkungssteuer wird nach demselben Prinzip berechnet wie die Erbschaftssteuer. Grundsätzlich gibt es drei Steuerklassen und Freibeträge von 20.000 bis zu 500.000 Euro, je nach Verwandtschaftsgrad. Der Freibetrag kann alle zehn Jahre verwendet werden. Mit richtiger Planung kannst Du die Schenkungssteuer also sparen.

Tipp: Wenn Du eine Schenkung erhältst oder machst, solltest Du immer einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, in dem die Höhe und der Zeitpunkt der Schenkung festgehalten werden. Das kann Dir später Ärger mit dem Finanzamt ersparen.

Wer muss Schenkungssteuer bezahlen?

Die Schenkungssteuer ist grundsätzlich vom Beschenkten zu zahlen, also von der Person, die etwas geschenkt bekommt. Der Schenker haftet jedoch subsidiär für die Steuerschuld, das heißt, er muss einspringen, wenn der Beschenkte die Steuer nicht zahlen kann oder will.

Die Höhe der Schenkungssteuer hängt davon ab, wie viel der Beschenkte innerhalb von zehn Jahren von derselben Person geschenkt bekommt und wie nah er mit dem Schenker verwandt ist. Je höher der Wert der Schenkung und je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher die Steuer.

Hinweis: Die Schenkungssteuer gilt nur für Schenkungen unter Lebenden. Wenn man etwas von einer verstorbenen Person erbt, fällt Erbschaftssteuer an.

Wie wird die Schenkungssteuer berechnet?

Um die Schenkungssteuer berechnen zu können, muss zunächst der Wert der Schenkung ermittelt werden. Bei Geldgeschenken ist das relativ einfach, bei Sachgeschenken wie Immobilien oder Kunstwerken ist es oft schwieriger.

In solchen Fällen kannst Du ein Gutachten anfertigen lassen oder Dich am Verkehrswert orientieren. Der Wert der Schenkung wird dann um eventuelle Schulden oder Auflagen, die mit der Schenkung verbunden sind, reduziert.

Übrigens: Die Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer, d.h. sie wird von den Bundesländern erhoben und verwaltet. Die Einnahmen aus der Schenkungssteuer stehen den Ländern zu.

Als nächstes musst Du herausfinden, zu welcher Steuerklasse Du gehörst. Es gibt drei Steuerklassen, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze haben. Die Steuerklassen sind wie folgt:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, leibliche Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder und Enkelkinder.
  • Steuerklasse II: Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern sowie geschiedene Ehepartner.
  • Steuerklasse III: Alle anderen Personen.

Die Freibeträge sind für jede Steuerklasse festgelegt und können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Die Freibeträge sind wie folgt:

  • Steuerklasse I: 500.000 Euro für Ehepartner und Lebenspartner; 400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder; 200.000 Euro für Enkelkinder; 100.000 Euro für Urenkel und weitere Abkömmlinge.
  • Steuerklasse II: 20.000 Euro für alle Personen dieser Klasse.
  • Steuerklasse III: 20.000 Euro für alle Personen dieser Klasse.

Wenn Du innerhalb von zehn Jahren mehrere Schenkungen von derselben Person erhältst, werden diese zusammengerechnet und der Freibetrag wird entsprechend angewendet. Wenn der Wert der Schenkung den Freibetrag übersteigt, musst Du Schenkungssteuer zahlen.

Die Steuersätze

Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Steuersatz, der für Deine Steuerklasse und den steuerpflichtigen Betrag gilt. Die Steuersätze sind wie folgt:

  • Steuerklasse I: 7 bis 30 Prozent, je nach Höhe des steuerpflichtigen Betrags.
  • Steuerklasse II: 15 bis 43 Prozent, je nach Höhe des steuerpflichtigen Betrags.
  • Steuerklasse III: 30 bis 50 Prozent, je nach Höhe des steuerpflichtigen Betrags.
SchenkungswertSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
max. 75.000 Euro7 %15 %30 %
max. 300.000 Euro11 %20 %30 %
max. 600.000 Euro15 %25 %30 %
max. 6.000.000 Euro19 %30 %30 %
max. 13.000.000 Euro23 %35 %50 %
max. 26.000.000 Euro27 %40 %50 %
mehr als 26.000.000 Euro30 %43 %50 %
Die Höhe der Steuern im Detail.

Wie kann ich die Schenkungssteuer vermeiden oder verringern?

Der Zeitpunkt der Schenkung kann wichtig werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Schenkungssteuer zu vermeiden oder zu mindern.

Nutze die Freibeträge

Wenn Du mehrere Personen beschenken möchtest, kannst Du jedem den jeweiligen Freibetrag zukommen lassen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Du kannst auch mehrmals schenken, solange Du innerhalb von zehn Jahren den Freibetrag nicht überschreitest.

Plane rechtzeitig

Wer eine größere Schenkung machen will, sollte sie rechtzeitig planen und gegebenenfalls auf mehrere Jahre verteilen, um die Freibeträge optimal auszunutzen.

Nutze die Kettenschenkung

Eine Kettenschenkung ist eine Schenkung, die über mehrere Personen läuft. Du kannst z.B. Deinem Kind etwas schenken, das es dann an Dein Enkelkind weitergibt. Auf diese Weise kannst Du die Freibeträge beider Personen nutzen und die Schenkungssteuer reduzieren.

Nutze die Güterstandsschaukel

Die Güterstandsschaukel ist eine Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehepartnern zu verschieben und so die Freibeträge zu verdoppeln. Dabei wechseln die Ehepartner zunächst vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung.

Dann schenkt ein Ehepartner dem anderen einen Teil seines Vermögens. Anschließend wechseln sie wieder in die Zugewinngemeinschaft. So können sie jeweils den Freibetrag von 500.000 Euro nutzen und Schenkungssteuer vermeiden.

Die selbstgenutzte Immobilie

Wenn Du Deinem Ehepartner oder Lebenspartner eine Immobilie schenkst, die er oder sie selbst nutzt, fällt keine Schenkungssteuer an, solange er oder sie die Immobilie mindestens zehn Jahre lang weiter nutzt.

Für Kinder gilt das Gleiche, wenn die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt. Diese Sonderregelung gilt jedoch nicht für andere Verwandte wie Eltern oder Geschwister.

Hinweis: Die Sonderregelungen für Immobilien sind komplex und erfordern eine sorgfältige Prüfung. Es empfiehlt sich daher, vor der Schenkung einer Immobilie einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren.

Schenkung vs. Erbschaft

Der Unterschied zwischen Schenkung und Erbschaft liegt vor allem im Zeitpunkt der Vermögensübertragung. Bei einer Schenkung überträgt eine Person zu Lebzeiten ihr Vermögen ganz oder teilweise auf eine andere Person, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.

Bei einer Erbschaft geht das Vermögen einer verstorbenen Person auf eine oder mehrere vom Erblasser bestimmte oder gesetzlich vorgesehene Personen über. Schenkung und Erbschaft haben sowohl steuerliche als auch erbrechtliche Folgen, die es zu beachten gilt.

Die Schenkungssteuer und die Erbschaftssteuer sind steuerlich gleich, werden aber nach unterschiedlichen Werten berechnet. Die Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert der Schenkung zum Zeitpunkt der Übertragung, die Erbschaftssteuer nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes.

Erbrechtlich hat eine Schenkung den Vorteil, dass man zu Lebzeiten die Verfügungsgewalt über sein Vermögen behält und den Beschenkten gezielt fördern kann. Allerdings verliert man auch das Eigentum an dem geschenkten Gegenstand und kann ihn nicht mehr zurückfordern, es sei denn, es liegt ein Widerrufsgrund vor.

Eine Erbschaft hingegen ist ungewiss und kann zu Streitigkeiten unter den Erben führen. Darüber hinaus haben Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn der Erblasser innerhalb von zehn Jahren vor seinem Tod eine Schenkung vorgenommen hat.

Beide haben also Vor- und Nachteile, die man im Einzelfall abwägen sollte. Eine Schenkung bietet mehr Sicherheit und Flexibilität, aber auch mehr Risiken und Verpflichtungen. Eine Erbschaft ist einfacher und unabhängiger, aber auch ungewisser und konfliktträchtiger.

Kenne Deine Steuerklasse und plane gut

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf Vermögensübertragungen ohne Gegenleistung erhoben wird. Sie wird nach dem gleichen Prinzip wie die Erbschaftssteuer berechnet und hängt vom Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad ab.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Schenkungsteuer zu vermeiden oder zu mindern, z.B. durch Freibeträge, Schenkungsplanung, Kettenschenkung, Güterstandsschaukel oder Sonderregelungen für Immobilien. Die Schenkungssteuer ist eine komplexe Materie, die eine individuelle Beratung erfordert.

Quellen